Juni 2026

Kleinunternehmerregelung ab 2025: Wichtige Änderungen für Gründer, Einzelunternehmer und Nebengewerbe


1. Warum die neue Regelung für junge Unternehmer relevant ist

Die Kleinunternehmerregelung ist für viele Gründer, Einzelunternehmer und Betreiber kleiner Nebengewerbe ein zentraler Baustein der steuerlichen Gestaltung. Sie erleichtert den Start ins Unternehmerleben, wirkt sich auf die Liquidität aus und ermöglicht eine einfache Buchführung. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Regelung grundlegend reformiert. Ab 2025 gelten höhere Umsatzgrenzen und ein verändertes System, das gerade für junge Unternehmer neue Chancen, aber auch Pflichten mit sich bringt.

2. Umsatzgrenzen und Steuerbefreiung

Die Regelung erlaubt es, auf die Erhebung der Umsatzsteuer zu verzichten, wenn bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Neu sind: Ein Vorjahresumsatz von maximal 25.000€ netto und ein laufender Jahresumsatz bis 100.000€ netto. Damit profitieren auch Gründer im ersten Jahr oder kleine Nebengewerbe von der Steuerbefreiung, ohne gleich eine komplexe Umsatzsteuerabrechnung erstellen zu müssen. Gleichzeitig entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug, weshalb größere Anschaffungen oder Investitionen durch die eigene Liquidität gedeckt werden müssen. Auf Rechnungen muss der Hinweis auf §19 UStG weiterhin korrekt ausgewiesen sein, um spätere Probleme zu vermeiden.

3. Typische Fehler und wirtschaftliche Konsequenzen

Typische Fehler entstehen, wenn mehrere Tätigkeiten oder Nebengewerbe unabhängig voneinander betrachtet werden. Steuerlich zählt der Gesamtumsatz aller Tätigkeiten, und bei Überschreitung der Grenze endet die Kleinunternehmerregelung sofort. Auch die freiwillige Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen kann den Status aufheben, ohne dass ein Widerruf möglich ist.

4. Chancen und strategische Überlegungen

Die neue Regelung eröffnet Chancen: Gründer können ihre Einnahmen unkompliziert abwickeln und sich auf den Aufbau ihres Unternehmens konzentrieren. Wer ein Nebengewerbe startet oder ein Einzelunternehmen gründet, sollte frühzeitig prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung zur eigenen Planung passt.

5. Fazit und Call-to-Action

Die Kleinunternehmerregelung ab 2025 ist besonders relevant für Gründer und kleine Unternehmen. Wer seine Umsätze und die Unternehmensstruktur frühzeitig prüft, kann den administrativen Aufwand reduzieren, die Liquidität sichern und den Start in die Selbstständigkeit erfolgreich gestalten. Sprechen Sie mit uns, um zu prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung für Ihr neues Unternehmen sinnvoll ist und wie Sie steuerliche Stolperfallen vermeiden.

Verfasser

Daniel Horn, B.Sc.

Daniel Horn, B.Sc.

Angestellter Steuerberater gem. § 58 StBG

FAQ – Fragen und Antworten

Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz bis 25.000 € netto und einem laufenden Jahresumsatz bis 100.000 € netto können die Regelung anwenden. Das gilt für Gründer, Einzelunternehmer und kleine Nebengewerbe.

Die Regelung endet sofort, sobald die Umsatzgrenze im laufenden Jahr überschritten wird oder der Unternehmer freiwillig Umsatzsteuer abführt.

Nein. Kleinunternehmer dürfen keine Vorsteuer geltend machen. Alle betrieblichen Ausgaben müssen aus eigenen Mitteln finanziert werden.

Rechnungen müssen weiterhin den Hinweis auf § 19 UStG enthalten, um zu dokumentieren, dass keine Umsatzsteuer erhoben wird.

Ja. Steuerlich werden alle Tätigkeiten zusammengefasst. Überschreitet die Summe die Umsatzgrenzen, entfällt die Steuerbefreiung für alle Tätigkeiten.

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