Oktober 2026
Steuern im Blick 10/2026: E-Dienstwagen, Familienheim & Schulgeld
Der Ladestrom für E-Dienstwagen prägt die Oktober-Ausgabe: Das Bayerische Landesamt für Steuern hat Fragen zur ab 2026 geltenden Neuregelung beantwortet. Erstattet der Arbeitgeber die Stromkosten, die der Arbeitnehmer für einen auch privat genutzten (Hybrid-)Elektrodienstwagen selbst trägt, ist das ein steuerfreier Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG. Der BFH hat entschieden, dass die Erbschaftsteuerbefreiung für das Familienheim auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück umfassen kann. Maßgeblich ist die wirtschaftliche Einheit, die für das Erbschaftsteuerverfahren bindend festgestellt wird. Auch beim Schulgeld gibt es Neues: Neben 30 % des Schulgelds (höchstens 5.000 EUR je Kind) können laut BFH auch Elternbeiträge an einen Förderverein der Privatschule als Sonderausgaben abziehbar sein. Das BMF hat außerdem den Fragen-Antworten-Katalog zur Aktivrente ergänzt. Bei einem Arbeitgeberwechsel im Laufe des Monats wird der Freibetrag von 2.000 EUR tageweise berechnet, mit 66,67 EUR pro Tag. Neu geregelt sind auch Midijobs.
Weitere Themen: mündliche Verhandlung zur Erbschaftsteuer in Karlsruhe, Rekordwert bei der festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer 2025, volle Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer, Fremdüblichkeit von Arbeitsverträgen zwischen nahen Angehörigen, keine Istversteuerung für freiwillig buchführende Freiberufler sowie die neu aufgelegte Broschüre zu Ehrenamt und Steuern.
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