November 2026
Steuern im Blick 11/2026: Digitale Kassen, Kindergeld & Inventur
Das geplante Ende der offenen Ladenkasse prägt die November-Ausgabe: Nach den Plänen der Bundesregierung sollen viele offene Ladenkassen ab 2028 durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden. Ebenfalls ab 2028 sollen digitale Belege den Papierbon ablösen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz aber noch zustimmen, Änderungen sind also möglich. Beschlossen ist dagegen das antragslose Kindergeld: Der Bundesrat hat zugestimmt, und die Umstellung soll 2027 in zwei Stufen erfolgen. Wer Kindergeld erhält, hängt weiterhin davon ab, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Barunterhalt der Eltern spielt dafür keine Rolle. Für Unternehmen steht die Inventur an. Die körperliche Bestandsaufnahme muss aber nicht zwingend am 31.12. stattfinden, es gibt auch andere Möglichkeiten. Arbeitgeber sollten außerdem beachten, dass Befreiungen von der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) zum 31.12.2026 auslaufen. Ab 2027 ist das Verfahren ausnahmslos Pflicht. Neu sind auch die Sachbezugswerte für 2027: Für freie Unterkunft gelten 289 EUR monatlich (2026: 285 EUR), für Verpflegung 355 EUR (plus 10 EUR).
Weitere Themen:
Der BFH präzisiert, was als Betriebsstätte gilt, wenn Fahrtkosten als Reisekosten abgerechnet werden. Für die Vergütung eines Insolvenzverwalters ist eine Rückstellung zulässig. Der ermäßigte Steuersatz im Hotel gilt nicht für Fitness und Wellness. Die Bundesregierung hat die Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 beschlossen. Die Besteuerung der Energiepreispauschale ist verfassungsgemäß.
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